Beratung bei:
Schulschwierigkeiten
Lernstörungen (Konzentrationsschwäche, Motivationsprobleme, Lern- und Arbeitsverhalten); plötzlicher Leistungsabfall,
Prüfungsangst, Schulangst, Angst vor schriftlichen und mündlichen Leistungsüberprüfungen, Versagensängste im Unterricht
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Verhaltensauffälligkeiten und soziale Integrationsschwierigkeiten sowie Identitätsprobleme (z.B. Pubertät, Schulwechsel)
Schullaufbahnfragen
Anpassung an das gymnasiale Niveau, Sprachen- und Profilwahl, Kurswahl, Freiwilliges Wiederholen, Wechsel in eine andere Schulform
Vermittlung an andere Beratungsstellen
Schulpsychologische Beratungsstelle, Erziehungsberatung, Einzel- und Familientherapie, Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt
Arbeitsweise
Beratungslehrer sind direkter Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer.
In Ausnahmefällen entscheidet der Beratungslehrer über das Hinzuziehen Dritter nach schriftlichem Einverständnis des betreffenden Schülers bzw. eines Erziehungsberechtigten.
Beratungslehrer sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Im erforderlichen Fall arbeiten die Beratungslehrer eng mit dem zuständigen Schulpsychologen zusammen.
Beratungen und Untersuchungen sind in der Regel unter Ausschluss Dritter durchzuführen.
Die Beratungslehrer ermitteln weitere diagnostische und therapeutische Hilfen und nehmen, bei vorliegendem Einverständnis der Betroffenen, Kontakt mit Personen und Institutionen auf, die an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirken.